Änderung der Geschäftsordnung: weniger Vizepräsident:innen

Die Fraktionen SPD, Grüne, CDU und Linke fordern die Landesregierung auf, die Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft so zu ändern, dass die Anzahl der Vizepräsident:innen von sechs auf vier reduziert wird.

Die antragsstellenden Fraktionen SPD, Grüne, CDU und Linke stimmten für den Antrag. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag. Damit wurde der Antrag angenommen.

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Dafür gestimmt
64
Dagegen gestimmt
4
Enthalten
0
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.

Der von den Fraktionen SPD, Grüne, CDU und Linke eingebrachten Antrag fordert die Landesregierung auf, die Anzahl der Vizepräsident:innen von sechs auf vier zu reduzieren. Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft soll entsprechend geändert werden.

Laut Antrag sei der Anlass für die Änderungen das Ausscheiden der FDP-Fraktion nach der letzten Bürgerschaftswahl. So sei es in der letzten Wahlperiode für alle sechs Fraktionen möglich gewesen, eine:n Vizepräsident:in aufzustellen.  Da die FDP den Einzug nun jedoch verpasst habe, bestehe bei der Anzahl Handlungsbedarf. Eine Begründung, wieso die Anzahl nicht auf fünf Vizepräsident:innen reduziert werden soll, so dass weiterhin jede Fraktion eine:n Vizepräsident:in aufstellen kann, gibt es in dem Antrag nicht. Das CDU-Fraktionsmitglied Dennis Gladiator erläutert jedoch, dass man sich an der Zahl der Stellvertreter:innen in anderen Parlamenten orientiert habe. Die AfD-Fraktion sieht in dem Antrag einen "willkürlichen Akt" und eine "gravierende Missachtung" der parlamentarischen Minderheitsrechte, berichtet die WELT.

Die antragsstellenden Fraktionen SPD, Grüne, CDU und Linke stimmten einheitlich für den Antrag. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Damit wurde der Antrag angenommen.

 

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der Corona-Pandemie und den getroffenen Vorsichtsmaßnahmen nahmen an der Bürgerschaftssitzung statt 123 nur 68 Mitglieder teil.