NPD-Verbot

In Hamburg wird es in nächster Zeit keine Bestrebungen für ein Verbotsverfahren der rechtsextremen NPD geben. Dies beschloss die Hamburgische Bürgerschaft am 16.09.2009. Gegen den SPD-Antrag votierten 62 der 109 anwesenden Abgeordneten.

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Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
62
Enthalten
0
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.

Bereits im Jahr 2008 Jahr hatte sich die Bürgerschaft mit einem Antrag von SPD und LINKEN für einen erneuten Anlauf eines NPD-Verbotsverfahrens befasst, diesen jedoch abgelehnt.

Gebraucht werde ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus, so die SPD-Rechtspolitikerin Jana Schiedek. Die SPD fordert in dem Antrag, dass Hamburg sich an der Materialsammlung beteiligen solle, um einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen.

Moniert werden die wenigen Aktivitäten der Hamburgische Bürgerschaft im vergangenen Jahr: Das einzige, was in Sachen Rechtsextremismus-Bekämpfung passiert sei, sei die Verlagerung der Zuständigkeit für das Thema von der Sozial- in die Justizbehörde, heißt es in dem Antrag. "Dem CDU-GAL-Senat fehlen offensichtlich Konsequenz und Courage im Kampf gegen den Rechtsextremismus", so der Vorwurf des SPD-Parlamentariers Michael Neumann.

Die Linken-Fraktion stimmte dem Antrag aufgrund der ungeklärten Stellung der V-Leute ´mit erheblichen Bauchschmerzen´ zu.

Die CDU ist nicht grundsätzlich gegen ein NPD-Verbotsverfahren. "Auch ich bin für ein NPD-Verbot", sagte Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU). Die Erfolgsaussichten seien jedoch gering und rechtsextremes Gedankengut würde sich durch ein derartiges Verfahren nicht verhindern lassen.
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Weiterführende Links:
Antrag zum NPD-Verbot (Drs. 19/4009)