
(...) Die Schweizer Lösung ist grundsätzlich anders als das deutsche System. Deshalb können Einzelelemente nicht auf die deutsche Gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden. (...)
(...) Die Schweizer Lösung ist grundsätzlich anders als das deutsche System. Deshalb können Einzelelemente nicht auf die deutsche Gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden. (...)
(...) Der Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn alle Bürgerinnen und Bürger mit Einkommen ohne Beitragsbemessungsgrenze einzahlen müssten, läge bei 5,25 %, also deutlich niedriger als heute. Dann gäbe es für jede Bürgerin und jeden Bürger den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung. (...)
(...) Sie sprechen ein sehr komplexes Thema an.Die Frage der Verfassungswidrigkeit kann letzlich nur das Bundesverfassungsgericht klären. Die Reduzierung der Grundgesamtheit halte ich nicht für angemessen und insbesondere auch die Berechnung der Regelsätze für Kinder finden meine Akzeptanz nicht. In einem Gutachten hat Prof. (...)
(...) Ausgehend von der andauernden Diskussion wird deutlich, dass es bei einer kurzfristigen Lösung gerade in Ostdeutschland viele benachteiligte Menschen geben würde. Dies ergibt sich aus der starken Abhängigkeit der Ost-Renten von DDR-Verdiensten und deshalb eingeführten sog. Hochwertung der Arbeitsentgelte Ost. (...)
(...) Deshalb geben wir den Kommunen mit dem „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ seit dem Nachtragshaushalt 2010 jährlich 300 Mio. zurück und mit dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ erhalten Kommunen in besonderen Notlagen in den nächsten 10 Jahren rund 5,3 Mrd. (...)