Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Maria Eichhorn
Antwort 16.07.2007 von Maria Eichhorn CSU

(...) Als Bezieherin einer so genannten „kleinen“ Witwenrente stehen Ihnen nur 25 Prozent der Rente zu, die Ihr verstorbener Mann bezogen hätte. Im Vergleich zu Unterhaltsansprüchen kann das unter Umständen ein kleinerer Betrag sein. (...)

Portrait von Antje Blumenthal
Antwort 01.06.2007 von Antje Blumenthal CDU

(...) Mit dem neuen Unterhaltsrecht versuchen wir aber unter anderem auch, die von Ihnen angebrachte Kritik, einige Frauen würden „für immer die Hand aufhalten“, ernst zu nehmen, in dem die nacheheliche Eigenverantwortung deutlich gestärkt wird. Unter anderem sind folgende Änderungen vorgesehen: (...)

Portrait von Andreas Schmidt
Antwort 11.06.2007 von Andreas Schmidt CDU

(...) Der nunmehr veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht vom 28. Februar 2007 macht selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses durch den Gesetzgeber erforderlich, damit ein verfassungsgemäßes Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. (...)

Portrait von Antje Blumenthal
Antwort 01.06.2007 von Antje Blumenthal CDU

(...) Eine Gleichstellung fordert das Bundesverfassungsgericht also vollkommen eindeutig mit Blick auf die Dauer der Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig hebt der Beschluss hervor, dass die Ehe den besonderen Schutz des GG genießt und eben dieser Umstand mit Blick auf unterschiedliche Unterhaltsansprüche der Elternteile auch Auswirkungen auf die mit einem Elternteil zusammenlebenden Kinder haben kann. (...)

Portrait von Clemens Binninger
Antwort 01.06.2007 von Clemens Binninger CDU

(...) So einfach ist die Sachlage beim neuen Unterhaltsrecht aber nicht. Ein so schwieriges, für viele Menschen so weit reichendes und so kontrovers diskutiertes Gesetzeswerk wie das neue Unterhaltsrecht kann in der politischen Auseinandersetzung nicht einfach „übers Knie gebrochen“ werden. Es ist in meinen Augen deshalb ein klassisches Beispiel für beste demokratische Gepflogenheiten, wenn berechtigter Meinungsstreit entsprechend kontrovers diskutiert wird – auch öffentlich. (...)