(...) Als Bezieherin einer so genannten „kleinen“ Witwenrente stehen Ihnen nur 25 Prozent der Rente zu, die Ihr verstorbener Mann bezogen hätte. Im Vergleich zu Unterhaltsansprüchen kann das unter Umständen ein kleinerer Betrag sein. (...)
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(...) Mit dem neuen Unterhaltsrecht versuchen wir aber unter anderem auch, die von Ihnen angebrachte Kritik, einige Frauen würden „für immer die Hand aufhalten“, ernst zu nehmen, in dem die nacheheliche Eigenverantwortung deutlich gestärkt wird. Unter anderem sind folgende Änderungen vorgesehen: (...)
(...) Der nunmehr veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht vom 28. Februar 2007 macht selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses durch den Gesetzgeber erforderlich, damit ein verfassungsgemäßes Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. (...)
(...) Eine Gleichstellung fordert das Bundesverfassungsgericht also vollkommen eindeutig mit Blick auf die Dauer der Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig hebt der Beschluss hervor, dass die Ehe den besonderen Schutz des GG genießt und eben dieser Umstand mit Blick auf unterschiedliche Unterhaltsansprüche der Elternteile auch Auswirkungen auf die mit einem Elternteil zusammenlebenden Kinder haben kann. (...)
(...) Es ist in der Tat so, dass das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz am 25. 5.2007 in 2./3. (...)
(...) So einfach ist die Sachlage beim neuen Unterhaltsrecht aber nicht. Ein so schwieriges, für viele Menschen so weit reichendes und so kontrovers diskutiertes Gesetzeswerk wie das neue Unterhaltsrecht kann in der politischen Auseinandersetzung nicht einfach „übers Knie gebrochen“ werden. Es ist in meinen Augen deshalb ein klassisches Beispiel für beste demokratische Gepflogenheiten, wenn berechtigter Meinungsstreit entsprechend kontrovers diskutiert wird – auch öffentlich. (...)