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Sehr geehrter Herr Huber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen vom 24.08., 25.09. und 12.10.2012.

(...) Zuerst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben kann. Da Ihnen die genauen (finanziellen) Umstände der Familie nicht bekannt sind, möchte ich Ihnen raten, der Familie mitzuteilen, dass sie sich bei Unklarheiten an eine örtliche Arbeitslosenberatung wenden möchte. Grundsätzlich jedoch gilt, dass das Kindergeld auf Leistungen nach dem SGB II (umgangssprachlich: Hartz-IV) angerechnet wird. (...)

(...) die Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der 16 Bundesländer unterliegt den dortigen Regelungen, gerne beantworte ich Ihre Frage in Bezug auf die Altersentschädigung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages. (...)

(...) Das Problem der vom Zwangsumzug bedrohten Hartz-IV-Empfänger war mir selbstverständlich bekannt. Ich war bei Betroffenen und habe dazu immer wieder auch öffentlich Stellung genommen. (...)

(...) Entsprechend verweisen Sozialhilfeträger diejenigen Personen, die im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind und mit einer nach dem SGB II leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, an den SGB II-Träger. (...)