Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jürgen R. • 23.12.2007
Antwort von Maria Eichhorn CSU • 18.01.2008 (...) 5 Prozent der Männer von Gewalt durch ihre Partnerinnen betroffen. Neben der bereits erwähnten Studie gibt es auch eine nicht repräsentative Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“, die sich als international erste Studie diesem Thema widmet. Dabei wird deutlich, dass es sich bei der Gewalt gegenüber Männern insbesondere um psychische Gewalt und soziale Kontrolle, die Frauen gegen bzw. (...)
Frage von Jürgen R. • 23.12.2007
Antwort von Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 17.01.2008 (...) Eine analoge Struktur von Männerhäusern scheint mir am Bedarf vorbei zu gehen. Im Notfall schützt das Gewaltschutzgesetz selbstverständlich auch Männer, die Möglichkeit des Platz- und Wohnungsverweises steht ihnen offen und ermöglicht eine Phase, in der Nachdenken und die Planung weiterer Schritte möglich ist. Eine Gleichsetzung von psychischer mit physischer Gewalt halte ich für nicht sinnvoll, ebenso scheint mir bei körperlicher Gewalt auch oft seelische mit im Spiel zu sein. (...)
Frage von Wally S. • 21.12.2007
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU Frage von Frank Z. • 20.12.2007
Antwort von Ina Lenke FDP • 26.03.2008 (...) Denn es gilt das Verbot der Doppelbesteuerung des Einkommens. Da jemand mit hohem Gehalt wie jeder andere Sparer auch, bis zu 4 Prozent seines Einkommens in die Riesterrente investieren kann, wird bei ihm der Steuerabzug etwas höher ausfallen als bei jemandem der gar keine oder geringfügige Steuern bezahlt. Daher kann es zu den von Ihnen beschriebenen höheren "Förderquoten" für Besserverdienende kommen, wenn diese einer höheren Steuerpflicht unterliegen. (...)
Frage von Günter H. • 20.12.2007
Antwort ausstehend von Klaus Rickert FDP Frage von Günter H. • 20.12.2007
Antwort von Jonas Christopher Höpken Die Linke • 21.12.2007 (...) Die Linke tritt für eine Familienpolitik nach skandinavischem Vorbild ein: Wir wollen, dass die Eltern während der ersten sieben Lebensjahre Anspruch auf insgesamt 24 Monate Elternzeit haben, in der sie Elterngeld bekommen. Jedes Elternteil soll einen individuellen, nicht übertragbaren Anspruch auf die Hälfte der Zeit haben. (...)