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(...) Auf Ihre erste Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Psychotherapie-Richtlinie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig ist. Für die Systematische Therapie wurde bereits ein Antrag gestellt, so dass sich der G-BA aktuell mit der Aufnahme als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt. (...)

(...) Die CDU hält eine grundlegende Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten, welche auch die Zugangsvoraussetzungen und die Frage der Vergütung des praktischen Teils der Ausbildung löst, für erforderlich. Für eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist jedoch eine Einbindung der Länder erforderlich. (...)

(...) Die momentane Aufgabenverteilung, dass der Wissenschaftliche Beirat über die Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens entscheidet und der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, ob ein Verfahren durch die GKV erstattet wird, halten wir im Grundsatz für sinnvoll. Die Entscheidungen über die konkrete Ausgestaltung der Leistungen in der GKV sind in DeutsGKVand aus gutem Grund politikfern ausgestaltet und der Selbstverwaltung überantwortet. Ob der Gemeinsame Bundesausschuss in diesem konkreten Fall sachgerecht entschieden hat, kann ich nicht beurteilen. (...)
