(...) Auch deshalb sind die Anpassungen des Griechenlandprogrammes notwendig geworden, die der Deutsche Bundestag Ende November mit großer Mehrheit beschlossen hat. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein neues, drittes Programm, denn der Finanzrahmen bleibt unverändert. (...)
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(...) Es ist gerade diese große Unsicherheit, die das Krisenmanagement stark prägt. Niemand kann verlässlich vorhersagen, wie sich die Krise in Griechenland und dem Rest der Euro-Zone entwickeln wird und was die beste Lösung ist. Eine Patentlösung gibt es definitiv nicht. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung bei den Krankenkassenbeiträgen bei Lebensversicherungen der betrieblichen Altersversorgung beruht auf dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bereits vor 2004 waren auf Rentenzahlungen der betrieblichen Altersversorgung Krankenversicherungsbeiträge in zwei Fällen zu zahlen: Erstens, wenn die Rente als regelmäßige Rentenzahlung gezahlt wurde und zweitens, wenn erst nach Beginn der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung gezahlt wurde. (...)