(...) Eine kurze Anmerkung zum Hintergrund der ALG I-Berechnung: Die von Ihnen angesprochene Regelung ist nicht „von den Politikern so beschlossen“ worden - es handelt sich um eine von der damaligen rot-grünen Bundesregierung initiierte Regelung. Im Zuge der „Hartz“-Gesetze hatte die Rot-Grüne-Bundesregierung im Jahre 2005 die Leistungsdauer des ALG I an die Dauer der Anwartschaft angeglichen - wobei für die Anwartschafts- und die Leistungsdauer ein kaufmännisches Jahr zu Grunde gelegt worden ist. Einfach ausgedrückt: Wer innerhalb der „Rahmenfrist“ 360 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, erwirbt einen Anspruch auf ALG I - für eine Dauer von ebenfalls 360 Tagen. (...)
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(...) die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa ist eine große Errungenschaft in jeder Hinsicht. Nicht die Freizügigkeit führt zu sinkenden Löhnen, sondern das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns. Nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn ist es möglich, bestimmte Standards auf dem Arbeitsmarkt und im Alltag der Arbeitnehmer einzuhalten. (...)
Sehr geehrter Herr Thamm,
Sehr geehrter Herr Thamm,
(...) haben Sie Dank für Ihre Anfrage, die sich mit einem eindeutigen und klaren Ja beantworten lässt. Selbstverständlich werde ich mich für den Erhalt der Arbeitsplätze beim Wasser-und Schifffahrtsamt Bremen einsetzen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Um die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung fit für die Zukunft zu machen, setzt sich die FDP für eine konsequente Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ein. Ziel ist es, Steuergelder effizienter einzusetzen, die hohe Qualität der Verwaltung zu erhalten und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive aufzuzeigen. (...)