Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Friedrich S. • 08.01.2008
Antwort von Ewald Schurer SPD • 28.01.2008 (...) Roland Kochs Hessen braucht von allen deutschen Bundesländern am längsten, bis ein gefasster Straftäter auch verurteilt wird. Das unsägliche Plakat des Münchner Bürgermeisterkandidaten der CSU, das schamlos aus dem Leid des Opfers Kapital schlagen will zeugt nur von der Hilflosigkeit der örtlichen CSU. Gerade die CSU ist ja seit Jahrzehnten für die innere Sicherheit in Bayern und damit auch in München verantwortlich. (...)
Frage von Friedrich S. • 08.01.2008
Antwort von Max Lehmer CSU • 09.06.2008 Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich alle Anfragen aus meinem Wahlkreis Erding -- Ebersberg. Dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Frage von Torrel G. • 08.01.2008
Antwort von Wilhelm Buck NPD • 09.01.2008 Sehr geehrter Herr Gorham,
über das "verlangen" und "fordern" müssten wir uns mal unterhalten.
Zu den Fragen, so wie gefordert
Zu 1: Nein.
Zu 2: Ja.
Gruß
Buck
Frage von Uschi U. • 08.01.2008
Antwort ausstehend von Guy Seidel Kusch Frage von Frederik K. • 08.01.2008
Antwort von Rolf Geffken Die Linke • 08.01.2008 (...) ich halte eine Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht für sinnvoll. Ich habe dazu schon das Notwendige in meiner Antwort an Herrn Mohtaschem gesagt: Das geltende Recht wird wegen der Überlastung von Justiz und Polizei gar nicht angewendet. (...)
Frage von Rico K. • 08.01.2008
Antwort von Christian Wulff CDU • 15.01.2008 (...) Daher wollen wir die Justiz mit dem notwendigen Instrumentarium ausstatten, damit die Konsequenzen des Handelns schnell und deutlich spürbar werden. Zentral ist dabei die Einführung eines Warnschussarrestes, der neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden kann, um dem jugendlichen Straftäter den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Wichtig ist jedoch auch, dass künftig verstärkt das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren Anwendung findet und die Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht wird. (...)