(...) Für Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan stehen mehrere Stufen um ans Ziel zukommen. Generell sind die Bezirksämter für diese Aufgabe zuständig und nur bei gesamtstädtischer Bedeutung ist ein Beschluss des Senates erforderlich. Den Planungsanstoss können durch politische Gremien, Behörden oder auch Investoren, Bedarfsträger erfolgen. (...)
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