Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Trotzdem müssten unsere Imker deutliche Zusatzkosten für Analysen tragen, gerade Hobbyimker und kleinere Betriebe wären hier schwer belastet - und das ohne dass auch nur ein Glas Honig anders ausgezeichnet werden würde. Darüber gibt es keine zuverlässigen Analysemethoden, die eine Quantifizierung bei extrem niedrigen Mengen erlauben, wie im Fall von Pollen im Honig. Wird allerdings bei Importhonig grundsätzlich Pollen von nicht zugelassenen GVO-Lebensmitteln festgestellt, darf der Honig ohnehin nicht als Lebensmittel verkauft werden, hier gilt Nulltoleranz. (...)
(...) Das deutsche Modell, mit einem GVO-Register, das GVO-Gebiete kennzeichnet, hat sich bewährt und wäre auch auf EU-Ebene sinnvoll. Dafür haben wir uns im entsprechenden Ausschuss eingesetzt. (...)
(...) Ich bin absolut Ihrer Meinung, dass Verbraucher ein Recht haben, zu wissen, ob ihre Lebensmittel gentechnisch verändertes Material enthalten. Die von Ihnen angesprochenen Grundproblematik der Kontaminierung von Lebensmitteln durch gentechnisch verändertes Material kann durch eine Kennzeichnungspflicht allerdings nicht beigekommen werden. (...)
(...) Pollen macht mit 0,003-0,3 % einen geringen Anteil im Honig aus und der Honig müsste, je nachdem ob Pollen nun Bestandteil oder Zutat ist, entsprechend gekennzeichnet werden. Es handelt sich hierbei um eine lebensmittelrechtliche Frage, nicht um Gentechnikgesetzgebung. (...)