Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Stephan G. • 30.08.2013
Antwort von Marika Jungblut Die Linke • 05.09.2013 (...) Ein militärischer Angriff gegen Syrien - zumal als Vergeltungsschlag und ohne UN-Mandat - wäre völkerrechtswidrig und würde viele Menschen in Syrien für etwas zur Verantwortung ziehen, was sie nicht zu verantworten haben. Militärische Strafaktionen sieht das Völkerrecht nicht vor. (...)
Frage von Stephan G. • 30.08.2013
Antwort von Bettina Herlitzius BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.09.2013 (...) Wir lehnen einen Kriegseinsatz in Syrien ohne UN-Mandat entschieden ab. Dieser Angriff scheint mit der noch vagen Perspektive, das Chemiewaffenarsenal Syriens unter internationale Kontrolle zu stellen und zu vernichten, vorerst abgewendet - auch von Seiten der USA. (...)
Frage von Stephan G. • 30.08.2013
Antwort von Detlef Loosz SPD • 30.08.2013 (...) Das britische Unterhaus hat nun klar Stellung gegen einen militärischen Schlag bezogen, eine klare Äußerung erwarte ich auch von der Bundesregierung. Wir sind eine Demokratie, politische und diplomatische Wege müssen das Mittel der Wahl sein. (...)
Frage von Stephan G. • 30.08.2013
Antwort von Helmut Brandt CDU • 06.09.2013 (...) Diese Besorgnis wird sicherlich von vielen Menschen geteilt. Unsere Bundeskanzlerin hat bereits erklärt, dass Deutschland sich – jedenfalls unter einer CDU-geführten Bundesregierung – nicht an einer militärischen Aktion gegen Syrien beteiligen wird, auch wenn der amerikanische Kongress einen solchen befürworten sollte. Diese Haltung teile ich. (...)
Frage von Stephan G. • 30.08.2013
Antwort ausstehend von Kai Baumann PIRATEN Frage von Frank N. • 29.08.2013
Antwort von Karamba Diaby SPD • 10.09.2013 (...) Wir fordern eine Rückkehr zu den restriktiven Exportrichtlinien der rot-grünen Regierungszeit. Rüstungsexporte in Krisengebiete und in Länder, in denen nachweislich die Menschenrechte missachtet und verletzt werden, lehnen wir ab. Die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" legen eindeutig fest, dass die innere Lage des Empfängerlandes, die Menschenrechtssituation, der Respekt internationaler Konventionen und mögliche Konsequenzen für die regionale Sicherheit bei den Rüstungsexportentscheidungen berücksichtigt werden müssen, was bei Nichterfüllung der dort genannten Kriterien zur Untersagung führen muss. (...)