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Antwort 21.05.2012 von Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Die zuständige Genehmigungsbehörde ist allerdings das dem Bundesumweltministerium unterstellte Bundesamt für Strahlenschutz, das auch den Einsatz der Plutonium-Elemente sowie die entsprechenden Transporte zu genehmigen hat. NRW hat hier lediglich die Vollzugspflicht, für die Absicherung derartiger Transporte durch seine Polizei zu sorgen. (...)