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(...) Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Menschen aus dem Westbalkan ist an sehr enge Bedingungen geknüpft. Unter anderem ist ein konkretes und verbindliches Arbeitsplatzangebot erforderlich und es wird seitens der Bundesagentur für Arbeit geprüft, ob es nicht bevorrechtigte Arbeitssuchende aus Deutschland oder der EU gibt. (...)
(...) wir sind uns einig, dass Sprache und Bildung für eine gelingende Integration entscheidend sind. Deshalb müssen wir jetzt unsere volle Konzentration richten auf Kita, Schule, Spracherwerb, Ausbildung, Beschäftigung. (...)
(...) Die Stabilität des Arbeitsmarktes ist natürlich ein hohes Gut, aber bei den aktuellen Flüchtlingsbewegungen dominiert das Gebot der humanitären Hilfe. (...)
(...) Um den wirklich politisch verfolgten Menschen auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu helfen, wurde darüber hinaus beschlossen, dass das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete künftig bereits nach drei Monaten entfallen soll. Darüber hinaus wird der Bund mehr finanzielle Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und berufsbezogene Deutschförderung in Jobcentern zur Verfügung stellen (...)
(...) Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitserlaubnisrecht für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und damit auch für Flüchtlinge (Asylbewerber und Geduldete) -bundesrechtlich geregelt ist und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bzw. der Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde liegt. (...)