
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Sehr geehrter Herr Schmidt,
(...) Das Gesetz sieht vor, dass die Betroffenen grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme darüber durch das Bundeskriminalamt unterrichtet werden. Dies ist in § 20 w des BKA-Gesetzes geregelt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Benachrichtigungspflichten bei heimlichen Maßnahmen werden damit umgesetzt. (...)
(...) Die Runde der Großen Koalition um Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich am Dienstag auf Änderungen des vom Bundesrat abgelehnten Gesetzentwurfs zum BKA-Gesetz geeinigt. Der nun gefundenen Regelung zufolge soll das Bundeskriminalamt (BKA) doch nicht die Kompetenz erhalten, in dringenden Fällen eine Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung vornehmen zu dürfen. Festgelegt wurde außerdem, dass stets ein Richter die letzte Entscheidung darüber trifft, welche aus einer Online-Durchsuchung gewonnenen Daten verwendet werden dürfen und welche nicht. (...)
(...) ich kann Ihre Sorgen und Bedenken hinsichtlich staatlicher Überwachung sehr gut nachvollziehen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind die Wurzeln meiner politischen Laufbahn in der Opposition der ehemaligen DDR zu finden. (...)
(...) Insgesamt wahrt das BKA-Gesetz aus meiner Sicht die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Die SPD hat im parlamentarischen Verfahren heftig mit der Union gerungen und damit erreicht, dass wir als Ergebnis ein Gesetz haben, das einerseits eine effektive Terrorismusbekämpfung erlaubt und andererseits Grundrechte schützt. Ich gehe auch davon aus, dass das Gesetz so rechtsstaatlich einwandfrei ist, dass das Bundesverfassungsgericht keine Einwände haben dürfte. (...)