
Sehr geehrter Herr Klekar,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Sehr geehrter Herr Klekar,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
(...) Das Immunitätsrecht bildet zwar ein Strafverfolgungshindernis, es schließt solche Verfahren und Maßnahmen aber nicht aus. Festzuhalten ist, dass es in Deutschland keinen Fall von Abgeordnetenbestechung gab, der nicht strafrechtlich hätte geahndet werden können, weil eine gesetzliche Regelung hierfür fehlte. Deshalb widerspreche ich auch Ihrer inakzeptablen Behauptung, Abgeordnete benötigten für sich die Korruption als Privileg. (...)
(...) Dass Bundesministerium des Innern missachtet nicht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, sondern legt das ihm zustehende Rechtsmittel ein, um seine Rechtsansicht in der nächsthöheren Instanz durchzusetzen. Die Frage, wann die Zielvereinbarungen veröffentlicht werden, kann erst nach rechtskräftigem Abschluss der anhängigen Verfahren beantwortet werden. (...)
(...) Das Auftreten neuer psychoaktiver, zumeist synthetischer Stoffe, die gelegentlich auch als "Designerdrogen", "Research Chemicals" oder "Legal Highs" bezeichnet werden, ist in der Tat eine große Herausforderung der Drogen- und Suchtpolitik. (...)