Sehr geehrter Herr Reth,
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Das Freistellungsverfahren wurde in erster Linie zur Erleichterung privater Bauherren und weniger zur Kostenentlastung der Behörden eingeführt. So soll vor allem der Wohnungsbau und die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum befördert werden. (...)
(...) Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Dies schließt natürlich die Aufgabe der Gefahrenabwehr eiGefahrenabwehrrdnungsrecht zum Bereich der klassischen Gefahrenabwehr gehört. Sofern die Behörde eine durch bauliche Anlagen hervorgerufene Gefahr für geschützte Rechtsgüter feststellt, hat sie zu entscheiden, ob ihr Einschreiten zur Gefahrenabwehr erforderlich ist und wenn ja, welches gesetzliche Mittel sie dabei anwendet. (...)
(...) Die Übernahme dieser wie anderer Schirmherrschaften über Ärztekongresse und sonstige medizinische Fachveranstaltungen in meiner Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit bringt zum Ausdruck, dass dem wissenschaftlichen Diskurs in der Gesundheitsversorgung ein hoher Stellenwert zukommt. Die Tatsache, dass es auch in Deutschland Patientinnen und Patienten gibt, die in Ergänzung zur Schulmedizin auf komplementärmedizinische Methoden zurückgreifen, belegt die Notwendigkeit eines wissenschaftlichen Dialogs auch mit der Fachärzteschaft, die homoöpathische Behandlungen anbietet. Dabei ist klar, dass Patientenwohl und Patientensicherheit oberstes Richtmaß aller Behandlungsmethoden ist. (...)
(...) eine Legalisierung von Schwarzbauten kann es im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht geben, sondern grundsätzlich nur – sofern das Gebäude materiell genehmigungsfähig ist - mittels einer Baugenehmigung. (...)
(...) Meines Erachtens können außerdem Zuwanderer und Geflüchtete erheblich zur Lösung des Fachkräftemangels im Pflegebereich beitragen. (...) Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) sichert die Versorgung in der Pflege und verbessert die Pflegeberatung vor Ort. (...)