
Mit Ausnahme Bayerns haben aufgrund der Gesetze die Kirchen als Steuergläubiger von dem ihnen eingeräumten Recht Gebrauch gemacht, die Verwaltung der Kirchensteuer gegen „angemessenes Entgelt“ auf staatliche Behörden zu übertragen.
Mit Ausnahme Bayerns haben aufgrund der Gesetze die Kirchen als Steuergläubiger von dem ihnen eingeräumten Recht Gebrauch gemacht, die Verwaltung der Kirchensteuer gegen „angemessenes Entgelt“ auf staatliche Behörden zu übertragen.
Wir Freie Demokraten erkennen die Problematik und wollen das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln.
Sie können aber versichert sein, dass wir alles daransetzen, dass sich derartige Vorfälle nicht mehr wiederholen können.
Wir begrüßen, dass die katholische Kirche seit vielen Monaten eng mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammenarbeitet. Zugleich haben wir in den letzten Monaten häufig darauf hingewiesen, dass die Transparenz in der Aufklärungsarbeit ebenso wie der Umgang mit den Betroffenen in der Kirche unbedingt verbessert werden muss.
In der Sache setzen wir uns für Transparenz und Aufklärung ein. Gerne möchte ich Sie auf den religionspolitischen Sprecher unserer Fraktion, Benjamin Strasser, aufmerksam machen: