
Sehr geehrte Frau Kübrich,
Sehr geehrte Frau Kübrich,
(...) die Kirchen zahlen für den Einzug der Kirchensteuer je nach Bundesland ein Entgelt in Höhe von 2 bis 4,5 Prozent des Steueraufkommens. Die große Mehrheit der Geistlichen wird aus diesen Kirchensteuermitteln und eben nicht vom Staat bezahlt. (...)
(...) Empfehlungen für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vorlegen sollte. Hierbei war übereinstimmendes Ergebnis, die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (R6) als Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung zu nehmen. Diese Orientierungsgröße wurde bereits 1995 in das Abgeordnetengesetz aufgenommen, jedoch seitdem nicht erreicht. (...)
Sehr geehrter Herr Küstermann,
Ihre weitere Nachricht vom 28. Februar hat mich ebenfalls erreicht.
(...) Soweit Ihr Ehegatte den Beginn der Rente auf den 01.07.2014 legt und 45 Versicherungsjahre zurückgelegt sind, kann die Altersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 würden noch die Rentenabschläge zur Geltung kommen. (...)