Antwort ausstehend von Günther Oettinger CDU
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Antwort 03.03.2006 von Volker Laipple WASG
Sehr geehrter Herr Sohns,
erst vor kurzem ist ein Bürgerentscheid in Waiblingen, an dem ich aktiv
mitbeteiligt war leider gescheiter.Nach bayrischem Recht wäre der Entscheit

Antwort 04.03.2006 von Alexander Ludwig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine deutlichverbesserte Bürgerbeteiligung liegt mir sehr am Herzen. In der Tat haben die Vorschriften zum Quorum in § 21 der GemO oftmals einen Verhinderungscharakter. M.E.
Antwort 01.03.2006 von Katrin Altpeter SPD
Sehr geehrter Herr Sohns,
Antwort 08.03.2006 von Ulrich Goll FDP
Sehr geehrter Herr Sohns,
mit Ihnen bin ich der Meinung, dass vor Ort in den Kommunen bürgernah Politik gemacht werden kann und dass daher dort auch die direkte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger besonders hilfreich sein kann.
Antwort ausstehend von Christoph Palm CDU