Antwort 16.09.2006 von Klaus Wowereit SPD
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit


Sehr geehrter Herr Steffen,
ich antworte mit einem klaren NEIN.
Mit freundlichen Grüßen
René Stadtkewitz
Sehr geehrter Herr Adler,
Sehr geehrte Frau Posser,