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(...) Diese Funktionen übernimmt in der parlamentarischen Demokratie unseres Grundgesetzes das Parlament, das die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler jederzeit durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen kann. Wenn eine Politikerin oder ein Politiker Klasse und Format hat, das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers länger als zwei Wahlperioden auszufüllen, und dies von den Wählerinnen und Wählern gewünscht wird, spricht meines Erachtens nichts dafür, sie oder ihn durch eine Amtszeitbeschränkung daran zu hindern. Zumal bei einer Amtszeitbeschränkung die Gefahr bestünde, dass eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler in ihrer oder seiner zweiten Amtszeit zunehmend handlungsunfähig würde, wenn absehbar wäre, dass sie oder er das Amt schon bald nicht mehr innehat. (...)

(...) So haben wir unter anderem die vom die vom damaligen Bundesinnenminister erweiterten Kompetenzen der Behörden zur Rasterfahndung abgelehnt, uns gegen die Ausweitung der Wohnraumüberwachung und die Einführung der Sicherungshaft ausgesprochen. Auch die aktuell von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eingebrachten Vorschläge zur Einführung biometrischer Daten in Ausweispapieren oder die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen lehnen wir entschieden ab. (...)

(...) Viel Geld für politische nachhaltige Schlechtleistungen. Wenn wir aus dem Dilemma herauskommen wollen, darf man den Politikern nicht mehr allein die Gestaltung der Bürgergeschicke überlassen, denn sie bringen es nachgewiesenermaßen positiv nicht. Das Schicksal des Landes muss nunmehr weitgehend durch Bürgerentscheid von den Bürgern mitgeprägt werden. (...)


Sehr geehrte Damen und Herren,