Antwort 14.09.2005 von Klaus Riegert CDU
Sehr geehrter Herr Kroll,
Sehr geehrter Herr Kroll,
Sehr geehrter Herr Alt,
diese Fragen haben sie mir bereits am 05. August 2005 gestellt und sie wurden von mir auch beantwortet.
Diesen Antworten habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Hundesteuer kann nicht vom Deutschen Bundestag abgeschafft werden.


Ich bin seit 1990 als Lehrerin tätig. Ich bin weder in Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens und erhalte keinerlei Nebeneinkünfte.