
(...) 6 Abs. 1 Grundgesetz eine besondere Institution ist und den nichtehelichen Lebenspartnerschaften deshalb nach Auffassung meiner Fraktion und auch mir persönlich nicht vollständig gleichgesetzt werden sollte. (...)
(...) 6 Abs. 1 Grundgesetz eine besondere Institution ist und den nichtehelichen Lebenspartnerschaften deshalb nach Auffassung meiner Fraktion und auch mir persönlich nicht vollständig gleichgesetzt werden sollte. (...)
(...) Dieser Verehrung habe ich mich zwar nie angeschlossen. Aber ich habe fuer ihn plakatiert und zugleich anerkannt wie respektiert, dass er ein erfolgreicher Saarbruecker OB und saarlaendischer Ministerpraesident war. Im uebrigen konnte man sich an ihm reiben, zumal er (rechte) Positionen vertrat, die diametral zu den heutigen sind. (...)
(...) 99,9% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Auch denkt niemand an eine "Schleppnetzfahndung". Wie bei jeder anderen Fahndung auch können im Internet - etwa beim Besuch einschlägig bekannter Foren, etc. (...)
(...) Die Reportage liefert die alte Erkenntnis, dass jede Form von Fanatismus, Fundamentalismus und religiösem, nationalistischem oder politischem Übereifer versucht, das eigene Vorgehen mit Bezug auf eine angesehene Quelle zu begründen und zu legitimieren. Das hohe Gut des Grundrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit darf nicht dadurch geschliffen werden, dass manche Fanatiker und Eiferer sich auf religiöse Schriften beziehen. Genauso verhält es sich mit anderen Formen von Extremismus und Gewaltbereitschaft. (...)
(...) Auch ist es kein Zeichen mangelnder Integration, wenn Menschen als Gläubige – egal welchen Glaubens - erkennbar sind. Die bundesrepublikanische Realität ist bunt und vielfältig, auch in Bezug auf Kultur und Religion. Ein Gedankengut, das diese Realität zugunsten eines einheitlichen Auftretens beschneiden will, richtet sich gegen unser Grundgesetz. (...)