(...) Die Fraktionen im Deutschen Bundestages zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sich ihre Mitglieder zusammenschließen und gemeinsam versuchen, Mehrheiten zu bilden, um politische Vorstellungen durchzusetzen, was einem einzelnen Abgeordneten nicht möglich wäre. Dazu zählt, dass Mehrheitsentscheidungen der Fraktion von allen Mitgliedern nach außen vertreten werden. Dies gilt unbeschadet der Freiheit des Mandats und einer möglichen Gewissensentscheidung. (...)
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