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(...) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für intensive Grundsrechtseingriffe regelmäßig bestimmte Verdachts- und Gefahrenstufen verlangt. Eine Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung riskiert daher mit ihrem Gesetzentwurf bewusst einen Verfassungsverstoß. (...)
(...) Im Gegenzug sollten sie dann aber – wie diese auch – ihre Altersversorgung selbst finanzieren. Dies bedeutet, dass man auch die Altersversorgung für Abgeordnete grundsätzlich reformieren müsste. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass die Möglichkeiten von Nebeneinkünften für Abgeordnete grundsätzlich eingeschränkt werden sollten. (...)
(...) Ich habe mich im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass die Umsetzung und Anwendung der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich nur auf das reduziert wird, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Die sensiblen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch das Berufgeheimnis (beispielsweise von Journalisten) dürfen dabei nicht an zentralen Stellen eingeschränkt werden. (...)
(...) wir halten die gegenwärtig geplante Diätenerhöhung für unangemessen, vor allem in einer Zeit, in der die Armut in unserer Gesellschaft zunimmt. Eine Einheitsentlohnung in einer Gesellschaft wäre allerdings auch falsch, weil sie für Qualifikationen, höhere Verantwortung etc. (...)
(...) Wir haben dabei einerseits berücksichtigt, dass es eine der Kernaufgaben des Staates ist, für unsere Sicherheit zu sorgen. Da verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen aber oftmals in die Grundrechte des Einzelnen eingreifen, war und ist es auch völlig klar, dass ihre Anordnung nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen darf. (...)