Moin Frau Imroll,
ich werde diesen Vorschlag am kommenden Mittwoch im Vorstand meiner Fraktion vorstellen. Mal sehen, wie meine Genossinnen und Genossen diesen Vorschlag bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.
Moin Frau Imroll,
ich werde diesen Vorschlag am kommenden Mittwoch im Vorstand meiner Fraktion vorstellen. Mal sehen, wie meine Genossinnen und Genossen diesen Vorschlag bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.
(...) Wie bisher schon, können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Darüber hinaus wurde aber der Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind, verstärkt. (...)
(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das TK-Überwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dabei gilt, dass eine Überwachung -- wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch -- grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)
(...) Brunnstein fand ich überzeugend. Der Digitale Wahlstift ist noch nicht reif für den Einsatz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er zur Bürgerschaftswahl verbindlich zum Einsatz kommt. (...)
Sehr geehrter Herr Wißdorf,
(...) Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. (...)