(...) In diesem Abwägungsprozess gilt für mich, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann. (...)
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(...) wenn ich das Gesetz nicht für verfassungskonform hielte, hätte ich mich nicht für sein Zustandekommen eingesetzt. Wo schreibe ich, daß die Terrorismusbekämpfung nur ein Vorwand sei? Ich kann doch wohl erwarten, daß Sie mich korrekt zitieren! (...)
(...) es gibt bei Briefen keine Verbindungsdaten. Allerdings ist der Eingriff in das Briefgeheimnis bereits jetzt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. (...)
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte sehr ernst. Deshalb hat die SPD ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat. Diesem stimmte letztlich auch das Europäische Parlament zu. (...)
(...) In Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (...)
Sehr geehrter Herr Möbus,
das ist meine Bewertung. Die Begründung haben Sie ja bereits erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel MdB