
(...) auch mir ist nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten. (...)
(...) auch mir ist nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten. (...)
(...) ein Volksvertreter vertritt das ganze Volk und damit auch diejenigen, die ihn nicht gewählt haben oder gar nicht zur Wahl gegangen sind. Das ist in jeder anderen Demokratie genauso wie in Deutschland. (...)
(...) Oberstes Prinzip der deutschen Justiz ist vielmehr der Rechtsstaat. Dazu gehört auch, dass hoheitliche Entscheidungen, also auch solche eines Gerichts, ihrerseits vor Gerichten angegriffen werden können. (...)
(...) Niemand schaltet einfach sein Gewissen aus. Insofern hat es durchaus etwas mit Gewissen zu tun, wenn ich mich nach einer langen Diskussion einer Mehreitsentscheidung der Fraktion unterordne. Damit gebe ich mein Gewissen nirgendwo ab, sondern sehe mich als Teil eines Teams. (...)
(...) Angesichts dieser Eckpunkte habe ich der Änderung der Abgeordnetendiäten in vollem Umfang zugestimmt. Kein Verständnis habe ich allerdings für Abgeordnete, die – wie der ehemalige Fraktionsvorsitzende der CDU Bundestagsfraktion Friedrich Merz – neben ihrem Abgeordnetenmandat Nebentätigkeiten erheblichen Umfangs ausüben. Hierzu ist festzustellen: Die Abgeordnetentätigkeit ist und muss das absolute Zentrum der Tätigkeiten des Abgeordneten sein. (...)
(...) Ich engagiere mich seit meinem 14. Lebensjahr aktiv für die Demokratie! Ich werde mir weder von Ihnen noch von anderen in der Auseinandersetzung um eine Sachfrage vorwerfen lassen, dass ich meinem Engagement nachgelassen habe. (...)