
Sehr geehrter Herr Schmidberger,
Sehr geehrter Herr Schmidberger,
(...) Ist es wirklich unverhältnismäßig, wenn ich meine, dass die Abgeordnetentätigkeit soviel wert ist, wie die eines Bürgermeisters einer Stadt mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Ich vertrete in meinem Wahlkreis 255.436 Wahlberechtigte. (...)
(...) Die Vorratsdatenspeicherung halte ich in ihrem Ausmaß für verfassungswidrig. Ich halte es für gut möglich, daß das Bundesverfassungsgericht dagegen Einwände erheben wird. (...)
(...) Nebentätigkeiten sind nicht verboten, müssen aber - auch in finanzieller Hinsicht - transparent gemacht werden.Unsere Rechtsordnung setzt prinzipiell auf die Freiheit des Mandats und damit auf Verantwortung des Abgeordneten. Befangenheitsregelungen gibt es für den Bundestag nicht. Ein Abgeordneter entscheidet letztlich selbst, ob und wie er sein Mandat wahrnimmt. (...)