Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Michael K. • 03.03.2015
Antwort von Daniela Kolbe SPD • 07.04.2015 (...) Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 23. Juli 2014 in drei Urteilen entschieden, dass haushaltsangehörigen leistungsberechtigten Personen, die weder einen Einpersonenhaushalt führen noch gemeinsam mit einem Partner einen Paarhaushalt führen, anders als bislang von den Trägern der Sozialhilfe bewilligt und von der Mehrheit der Sozialgerichte entschieden, nicht die Regelbedarfsstufe 3, sondern die Regelbedarfsstufe 1 zustehe. (...)
Frage von Michael K. • 03.03.2015
Antwort ausstehend von Tobias Zech CSU Frage von Michael K. • 03.03.2015
Antwort von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 24.03.2015 (...) Ich bin sehr froh über dieses Urteil, denn es macht eine zentrale Ungleichbehandlung sichtbar: Es kann nicht sein, dass voll erwerbsgeminderte Erwachsene über 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, pauschal weniger Geld erhalten, als erwerbsfähige Erwachsene über 25 Jahre. In dieser Zuordnung spiegelt sich das Vorurteil, eine Erwerbsunfähigkeit habe zur Folge, dass man auch keinen eigenen Haushalt führen könne. (...)
Frage von Gerold M. • 02.03.2015
Antwort von Gregor Gysi Die Linke • 11.03.2015 (...) Allerdings ist es nicht real. Real wird schon aus Gründen der Souveränität sein, dass die Länder selbst über die Höhe ihres Mindestlohns entscheiden. (...)
Frage von Michael K. • 02.03.2015
Antwort von Sabine Zimmermann BSW • 12.03.2015 (...) Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Leistungsberechtigten im SGB II und im SGB XII in den Fragen der Existenzsicherung keine sachliche Grundlage hat und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 GG verstößt. Diese Frage ist aber nur mittelbar in der BSG Entscheidung angesprochen. (...)
Frage von Michael K. • 02.03.2015
Antwort von Carsten Körber CDU • 24.04.2015 (...) Zutreffend ist zunächst, dass das SGB XII für die konkrete Ermittlung der Höhe der Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts als Referenzsystem festgelegt worden ist. (...) Die Bundesregierung hält an der im SGB II den sozialhilferechtlichen Grundsätzen nachgebildeten Regelbedarfsfestlegung fest und sieht keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung. (...)