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(...) CDU und CSU setzen sich im Sinne der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nachdrücklich dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. In Deutschland können wir auf die dabei erzielten Erfolge stolz sein. (...)

Sehr geehrter Herr Johannson,
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff

(...) Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. (...)

(...) Seit meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag (2002) ist mir im Übrigen kein Fall von Abgeordnetenbestechung bekannt geworden, was darauf schließen lässt, dass der Handlungs-bedarf in der von Ihnen beschriebenen Weise wohl kaum erforderlich sein dürfte. (...)

(...) in Deutschland ist der Kauf und der Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar. Eine Verschärfung dieses geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung hätte gewählte Abgeordnete allerdings mit weisungsgebundenen Beamten gleichgesetzt. Die Arbeit von Abgeordneten unterscheidet sich jedoch ganz erheblich von der Beamtentätigkeit. (...)