
(...) vielen Dank für Ihre Frage. § 108e des Strafgesetzbuchs stellt die Abgeordnetenbestechung unter Strafe. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. § 108e des Strafgesetzbuchs stellt die Abgeordnetenbestechung unter Strafe. (...)
(...) Zudem ist Bestechung eine Straftat, die von zwei Tätern begangen wird: dem der besticht und dem, der bestochen wird, aber es gibt kein greifbares Opfer. (...) Die Linkspartei zum Beispiel will Parteispenden kriminalisieren, wenn sie ein „Dankeschön“ für frühere Abstimmungen sein könnten. (...)
(...) Nach wie vor ist die Koalition nicht gegen die UN Konvention. Jedoch muss aufgrund der geschilderten Rechtsgrundlage diskutiert werden, wie eine Umsetzung ohne die Verletzung des Grundgesetzes darstellbar ist und auch die Abgeordneten eindeutige Vorgaben haben. (...)
(...) Abgeordnetenbestechung steht in Deutschland bereits unter Strafe. Es wird nur diskutiert, ob man die Regeln verschärft. (...)