(...) Wo gehobelt wird – da fallen Späne: wie sich innerhalb der vergangenen Monate vereinzelt gezeigt hat, ist es ein normativer Ansatz, die Gesetzesvorlagen in Ihrem Prozess explizit auf die Konformität mit dem Grundgesetz zu prüfen. Aber lassen Sie mich betonen: während der Großen Koalition hat der Deutsche Bundestag 249 Gesetze verabschiedet. (...)
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(...) Ich wiederhole: Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ein deutsches Parlament das Grundgesetz vorsätzlich oder zumindest fahrlässig verletzt hätte. Ihre Behauptung, "das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz ihrer Grundrechte und das Vertauen in die Verfassugstreue der Regierung stehe auf dem Spiel", halte ich für abwegig. (...)
(...) Das schließt freilich nicht aus, daß die Verfassungsgerichte von Bund und Ländern im Einzelfall anderer Meinung als das jeweilige Parlament sind. (...) Der Gesetzgeber im demokratischen Rechtsstaat schafft Recht, nicht Unrecht. Ich kenne in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte keinen einzigen Fall, in dem ein Parlament bewußt oder auch nur fahrlässig die Verfassung gebrochen hätte. (...)
Sehr geehrter Herr Schmidberger,
Sehr geehrter Herr Stein,
jede e-Mail an mich wird von mir oder einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin gelesen. Ihre Anregungen und Hinweise erreichen mich also in jedem Fall.
(...) Die FDP-Fraktion hat sich in allen Phasen des Verfahrens ausführlich mit dem Reformvertrag auseinandergesetzt. Es ist richtig, dass darin wesentliche Teile des ursprünglichen Verfassungsvertrags enthalten sind. Auf einige Elemente - zu nennen ist hier vor allem der Wegfall aller "staatlichen" Symbole wie Hymne und Flagge oder der Bezeichnungen "Verfassung" und "Außenminister - wurde aber bewusst verzichtet. (...)