(...) Ich setze mich dafür ein, dass auch auf EU-Ebene die parlamentarische Kontrolle verstärkt wird und in Sicherheitsfragen wie bei uns in Deutschland umfassend greift. Nationale Unterschiede bei der Bewertung einzelner Waffensysteme zeigen sich derzeit in der EU bereits sehr deutlich in Bezug auf der Unterstützung des US-Raketenabwehrsystem (Raketenschild) durch einzelne Mitgliedstaaten. (...)
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(...) Das, was zur angeblichen Einführung der Todesstrafe im Internet kursiert, sind Hirngespinste von Menschen, die zu Verschwörungstheorien neigen. Richtig ist freilich, daß in jedem Staat der EU - auch in Deutschland - im Falle von extremen Notwehrlagen der Angreifer getötet werden darf. (...)
(...) Haben Sie schon einmal vom finalen Rettungsschuß der Polizei gehört. Das ist alles auch nach europäischem Recht erlaubt und hat mit der Todesstrafe nichts, nichts, wirklich nichts zu tun. (...)
(...) Artikel 2 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta legt dabei eindeutig fest, dass in den Vertragsstaaten niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Diese Regelung entspricht dem Artikel 102 Grundgesetz: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Lediglich in den Erläuterungen des Konvents zum Text der EU-Grundrechtscharta, denen keine rechtlich bindende Qualität zukommt, werden mögliche Formen der Abweichung vom Verbot der Todesstrafe erwogen. Diesen wohnt jedoch kein Aufruf zur Wiedereinführung der Todesstrafe inne. (...)