
(...) Haben Sie schon einmal vom finalen Rettungsschuß der Polizei gehört. Das ist alles auch nach europäischem Recht erlaubt und hat mit der Todesstrafe nichts, nichts, wirklich nichts zu tun. (...)
(...) Haben Sie schon einmal vom finalen Rettungsschuß der Polizei gehört. Das ist alles auch nach europäischem Recht erlaubt und hat mit der Todesstrafe nichts, nichts, wirklich nichts zu tun. (...)
(...) Artikel 2 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta legt dabei eindeutig fest, dass in den Vertragsstaaten niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Diese Regelung entspricht dem Artikel 102 Grundgesetz: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Lediglich in den Erläuterungen des Konvents zum Text der EU-Grundrechtscharta, denen keine rechtlich bindende Qualität zukommt, werden mögliche Formen der Abweichung vom Verbot der Todesstrafe erwogen. Diesen wohnt jedoch kein Aufruf zur Wiedereinführung der Todesstrafe inne. (...)
(...) ich werde gegen das BKA-Gesetz stimmen, da ich den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten ablehne. (...)