(...) Dabei gilt aber auch, dass, wenn sich die Beamtenbesoldung erhöht, die Diäten in gleichem Maße steigen, dies hat mit dem Begriff „Diebstahl“, wie Sie ihn verwenden, meines Erachtens nichts zu tun. Auch erfolgt die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst nicht 1 zu 1 auf die Bundestagsabgeordneten, Vergünstigungen für die Beamten werden nicht übernommen. (...)
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(...) Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu unmissverständlich festgestellt, dass dies zwingend Angelegenheit des Gesetzgebers, also des Parlaments sein muss. Eine Kommission, die Empfehlungen über Diätenanpassungen macht, ist dabei nur begrenzt hilfreich – wie das Beispiel in Niedersachsen zeigt. Die Abgeordneten sind immer der Vorhaltung ausgesetzt, sich selbst zu bedienen. (...)
(...) seitdem Sie Ihre Frage gestellt haben, wurden die von Ihnen kritisierten Pläne aufgegeben. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung wurde nicht verändert. (...)
(...) Ich persönlich würde es begrüßen, wenn die Höhe der Diäten von einer unabhängigen Kommission bestimmt würde, leider ist dies rechtlich nicht möglich, das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig geurteilt, dass die Diäten per Gesetz, d.h. durch den Bundestag selbst, geregelt werden müssen. (...)
(...) Nach wie vor halten wir von der Union die Besoldung eines Bürgermeisters als die richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Im Übrigen handelt es sich bei der Entscheidung nur um den Vollzug eines bereits 1995 beschlossenen Gesetzes. (...)