(...) Die sich daraus ergebende Anpassung soll, mit einem Jahr Verzögerung, auch für die Bundestagsabgeordneten gelten. Dies ist sinnvoll, weil ansonsten das Prinzip der Koppelung von Richter- und Abgeordnetengehältern wieder aufgegeben würde. Gerade dieses Prinzip aber soll vermeiden, dass der Bundestag unabhängig von der Tarifentwicklung über die Bezüge seiner Mitglieder entscheidet. (...)
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(...) Meines Erachtens sprechen vor allem folgende Aspekte gegen eine Zwangsmitgliedschaft in den IHK: Aufgrund der Dominanz der großen Unternehmen in den Kammergremien, ist es für kleine und mittlere Unternehmen häufig nur schwer möglich, sich an der Arbeit innerhalb der Kammer zu beteiligen. Die Hauptlast der Finanzierung der Kammern tragen aber gerade die kleinen und mittleren Unternehmen mit ihren Zwangsbeiträgen. (...)
(...) ich befürworte das System der Pflichtmitgliedschaft in der IHK. Die Industrie- und Handelskammern haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. (...)
(...) Die Organisation der Wirtschaft in Kammern mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus und mit Pflichtmitgliedschaft hat sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt. Ich sehe keinen Grund, davon abzurücken. (...)
(...) Den Anschuldigungen bei den Diätenanpassungen entgeht die Politik nur, wenn sie endlich einen Systemwechsel vollzieht. Wir brauchen hier eine unabhängige Kommission angesiedelt beim Bundespräsidenten, der die Abgeordnetenbezüge festsetzt. (...)