Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Martin G. • 20.08.2008
Antwort von Bernd Kränzle CSU • 27.08.2008 (...) 2 des Grundgesetzes, wonach durch Gesetz sicherzustellen ist, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Die von Bayern zu leistenden Zahlungen im Länderfinanzausgleich - zur Zeit etwas 2,5 Milliarden Euro jährlich - sind also gesetzlich vorgeschrieben und resultieren aus der im Ländervergleich relativen Stärke der bayerischen Steuereinnahmen. Der Länderfinanzausgleich ist Ausdruck bundesstaatlicher Solidarität und, wie gesagt, zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe. (...)
Frage von Martin G. • 20.08.2008
Antwort von Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.08.2008 (...) Umgekehrt werden längst nicht alle Leistungen der einzelnen Bundesländer untereinander verrechnet, so studieren beispielsweise weit mehr Bayern in Berlin als Berliner in Bayern. Im übrigen hat Bayern ja auch viele Jahre lang vom Länderfinanzausgleich profitiert. Ich bin mir sicher, dass über SInn und Unsinn, Fortführung und korrekte Berechnung der Höhe des Ausgleichs es immer wieder Diskussionen und weitere Einigungsprozesse geben wird. (...)
Frage von Martin G. • 20.08.2008
Antwort von Linus Förster Einzelbewerbung • 20.08.2008 (...) Doch um welchen Preis? Der Wegfall des Länderfinanzausgleichs würde zu großen Verschiebungen der Infrastruktur in Deutschland führen und auf Dauer auch den sozialen Frieden durch ein immer größer werdendes innerdeutsches Sozialgefälles gefährden. Daran können wir auch als "reiche" Bayern kein Interesse haben. (...)
Frage von Martin G. • 20.08.2008
Antwort ausstehend von Benjamin Stelzer FDP Frage von Irene Z. • 20.08.2008
Antwort von Matthias Gauger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 28.08.2008 (...) Ob der Staat in wirtschaftlich schlechten Zeiten eingreifen muss um die Nachfrage zu erhöhen oder der Markt sich selbst regelt, vermag ich nicht zu beurteilen. Es gibt allerdings durchaus gewichtige Gründe, die gegen eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik sprächen. Ein Grund ist sicherlich, dass es für den Staat im Falle wirtschaftlichen Aufschwungs schwieriger ist, die Ausgaben zu drosseln als diese in Zeiten des Abschwungs zu erhöhen. (...)
Frage von Irene Z. • 20.08.2008
Antwort von Oliver Jörg CSU • 20.08.2008 (...) es besteht kein generelles "Schuldenverbot" in Bayern. Sie werden mir aber sicherlich zustimmen, dass jedenfalls in wirtschaftlich guten Zeiten eine weitere Verschuldung zu vermeiden ist. Nach Möglichkeit sollte in Jahren positiven Wirtschaftswachstums meiner Auffassung nach sogar Schulden abgetragen werden, um vor allem auch in rezessiven Phasen Spielraum für Investitionen zu haben. (...)