(...) Das muss auch keinesfalls sein. Wichtig ist, jedem die gleichen Chancen durch Erziehung, in Schule und Beruf zu geben. Frauen verdienen bei gleicher Qualifikation durchschnittlich immer noch 24% weniger als Männer. (...)
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Sehr geehrter Herr Schlosser,
(...) In der Präambel des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) aus dem Jahr 1990 werden die vorausgegangenen 40 Jahre friedlichen Zusammenlebens ehemaliger Kriegsgegner nochmals unterstrichen. Formal gesehen ist zwar auch der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag, da nicht alle ehemaligen Kriegsgegner beteiligt sind und die Beendigung des Krieges und die Aufnahme friedlicher Beziehungen nicht förmlich erklärt worden sind. Faktisch aber dienen die Regelungen dieses Vertrages als Ersatz für einen Friedensvertrag, denn sie betreffen die Lösung der deutschen Frage im europäischen Kontext und die Friedensordnung in Europa. (...)
(...) Ungeachtet dessen bin ich der Auffassung, dass eine Einbeziehung der Frauen in eine Dienstpflicht nicht geboten ist, solange von einer tatsächlichen Gleichstellung der Frauen nicht die Rede sein kann. Unstreitig erzielen Frauen häufig geringere Einkommen als Männer für vergleichbare Arbeit und erbringen einen Großteil der Erziehungsleistung und der Pflege Angehöriger. Das mag und soll sich ändern und dann eine andere Bewertung rechtfertigen, weshalb ich eine Einbeziehung der Frauen nicht für alle Zukunft ausschließe. (...)
(...) Solche Volksbegehren benötigen viel Kraft und Motivation, eine Menge Mitstreiter und finanzielle Mittel. Innerhalb von 14 Tagen müssen sich 10% aller Wahlberechtigten mit Personalausweis im Amt eintragen, das ist eine sehr hohe Hürde, insbesondere wenn man bedenkt, dass eine Partei in den Landtag einzieht und Gesetze einbringen kann, die von 5% derjenigen gewählt wurde, die tatsächlich zur Wahl gegangen sind. (...)
Sehr geehrter Herr Mahr,