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(...) die Gewaltenteilung ist - wie Sie richtig ausführen - ein elementarer Grundsatz, der in unserem Grundgesetz verankert ist. Die Justizministerin ist (wie die gesamte Regierung) ein Teil der Exekutive, also der ausführenden Gewalt. (...)

(...) der Fall Gustl Mollath hat gezeigt, dass die Hürden für die Einweisung und dem Verbleib in der Psychiatrie zu niedrig sind. (...) Der Sachverhalt hat zudem deutlich gemacht, dass es wichtig ist, auf bestehende und offensichtliche Defizite im bayerischen Justizwesen hinzuweisen. (...)

(...) ich stimme Ihnen insoweit zu, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland nicht in der Weise gegeben ist, wie es wünschenswert wäre. Die Einflussnahme der Politik betrifft dabei nicht nur die weisungsgebundenen Staatsanwälte. (...)

(...) "Der Bundesparteitag der LINKEN fordert die Verantwortlichen im Fall Gustl Mollath auf, sich endlich für die Korrektur des offensichtlich fehlerhaften Urteils einzusetzen. Dieser bayerische Justizskandal muss aufgearbeitet werden und für Gustl Mollath ein gerechtes Ende finden. (...)

(...) Gleichwohl kommt man nicht umhin festzustellen, dass sie erheblichen Einfluss auf die dritte Gewalt, die Legislative ausübt. Insofern wäre sicherzustellen, dass Staatsanwälte als Schnittstelle zwischen zweiter und dritter Gewalt eine den Richtern vergleichbare Unabhängigkeit bekommen. Der Fall Mollath zeigt das in besonders drastischer Weise. (...)