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Zunächst möchte ich deutlich machen, dass ich mich für die Umsetzung aller Vorschläge der Alterssicherungskommission ausspreche - also auch für die Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.
Der demografische Wandel bedingt die Notwendigkeit der Rentenreform, die die individuelle Lebensleistung sowie soziale Aspekte vereinen muss.
Die „Rente ab 63“ (aktuell bei 64,5) soll daher künftig entfallen.
Grundsätzlich halte ich es für bedenkenswert, das Renteneintrittsalter an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln. Das muss aber aus meiner Sicht immer mit einem sozialen Ausgleich verbunden werden.