Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Harald Z. • 17.08.2013
Antwort von Thomas Bareiß CDU • 12.09.2013 (...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Wahlrecht. Sofern Ihre Frage impliziert, das aktuelle Bundestagswahlrecht sei nicht verfassungsmäßig, muss diese Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht überlassen werden. Jeder Bürger hat das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. (...)
Frage von Carmen F. • 17.08.2013
Antwort von Angelika Graf SPD • 22.08.2013 (...) Die SPD-Bundestagsfraktion hatte stets darauf hingewiesen, dass die von der schwarz-gelben Bundesregierung 2011 beschlossene Änderung des Wahlrechts, mit dem sich diese für die nächste Bundestagswahl unrechtmäßige Vorteile verschaffen wollte, verfassungswidrig ist. Deswegen hatten wir auch gegen die Reform gestimmt, zumal die Regierungskoalition zu keinen Veränderungen bereit war und die Tradition der fraktionsübergreifenden Einigkeit für Wahlrechtsänderungen über Bord geworfen hatte. (...)
Frage von Carmen F. • 17.08.2013
Antwort von Daniela Ludwig CSU • 28.08.2013 (...) Seit Mai 2013 gelten daher die Bestimmungen des 22. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Dieses wurde gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen bereits im Februar 2013 vom deutschen Bundestag abgestimmt und durchlief erfolgreich den Bundesrat. (...)
Frage von Mario C. • 17.08.2013
Antwort ausstehend von Gerald Albe PIRATEN Frage von Michael R. • 17.08.2013
Antwort von Beate Merk CSU • 02.09.2013 Sehr geehrter Herr Reps,
auf Ihre erneute Anfrage kann ich Ihnen nochmals mitteilen, dass weder durch mich noch in meinem Auftrag auf die Behandlung der oben genannten Strafanzeigen Einfluss genommen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Frage von Friedrich M. • 17.08.2013
Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP • 20.08.2013 Sehr geehrter Herr Meyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.