Antwort 14.08.2006 von Dilek Kalayci SPD
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrte Frau Voss,
Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.
Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Sehr geehrte Frau Voss,

Sehr geehrte Frau Scherer,