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Portrait von Dietrich Rusche
Antwort 31.07.2006 von Dietrich Rusche CDU

Sehr geehrte Frau Voss,

Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.

Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.