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(...) Abgeordnete, die sich enthalten, geben lediglich zu Protokoll, dass sie nicht abstimmen möchten. (...) Eine absolute Mehrheit der im Parlament vertretenen Abgeordneten und mehr als zwei Drittel der an der Abstimmung teilnehmenden Abgeordneten haben für die Eröffnung des Verfahrens gestimmt. (...)

(...) Herr Stier dankt Ihnen für Ihre Frage und bittet Sie um Verständnis, dass er weiterhin keinen Kontakt über Internetportale aufnimmt, da diese nur verkürzt die Situation darstellen können. Viel wirkungsvoller ist der direkte Kontakt zum Bürger, der Ihnen auch die Möglichkeit der schnellen Beantwortung von Nachfragen bietet. (...)


Der Bundestag entscheidet in der Regel (es gibt auch Ausnahmen) mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auf Verlangen von Fraktionen kann namentlich abgestimmt werden.
