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(...) Gemäß der Empfehlungen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) sollten nur Staatsoberhäupter, ausländische Staats- und Regierungsgäste und Personen, die von Personenschutzbeamten begleitet werden, von den Luftsicherheitskontrollen befreit werden. Dementsprechend ist die Freistellung von den Luftsicherheitskontrollen in der Bundesrepublik Deutschland sehr stark begrenzt und auf einen engen Personenkreis des politischen Lebens in der Bundesrepublik beschränkt. Demnach erfüllen auch Bundestagsabgeordnete nur in wenigen Ausnahmefällen die Voraussetzung für eine Freistellung. (...)

(...) Februar haben Sie - anknüpfend an Ihre ursprüngliche Anfrage vom 27. Januar 2012 - um Antwort gebeten, ob die Beschuldigte Beate Zschäpe als Quelle des Verfassungsschutzes geführt wurde. Ich kann Ihnen versichern, dass die meinem Verantwortungsbereich unterfallenden Sicherheitsbehörden des Bundes Frau Zschäpe nicht als so genannte Quelle geführt haben. (...)

Sehr geehrte Frau Sporbeck,
vielen Dank für Ihre Mail über abgeordnetenwatch.

(...) Auch die Parteivorsitzenden und Fraktionschefs der im Bundestag vertretenen Parteien haben VIP-Status bei der Sicherheit. Ebenso der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter sowie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Ministerpräsidenten.“ Dann ein Zitat vom Sprecher des Bundesinnenministeriums: „Die Befreiung von der Luftsicherheitskontrolle richtet sich nicht danach, ob eine Person prominent ist oder nicht." (...)

(...) Das ist die unangenehme Seite der Funktionen, die bestimmte und zum Teil berechtigte Erwartungen in der Öffentlichkeit wecken. Diesen Erwartungen gerecht zu werden, bedeutet, häufiger als sonst fliegen zu müssen. Diese Flüge sind strikt funktionsbezogen. (...)