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(...) Auch wenn ein Politiker sich selbstverständlich öffentlicher Kritik, insbesondere in der Presse, zu stellen hat, muß er deswegen keine unwahren Berichte über sich dulden. Ich bin deshalb mit rechtlicher Unterstützung gegen die von Ihnen erwähnte Zeitschrift erfolgreich vorgegangen. (...)

(...) Eine solche Bewertung steht noch aus. Ich halte die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor für unnötig und bürgerrechtsfeindlich. (...)

(...) Mit seiner Äußerung zeigt Bundesinnenminister Schäuble wieder einmal sein eigenwilliges Verfassungsverständnis. Er sieht in dem Bundesverfassungsgericht wohl eher ein Hindernis für seine ausufernden Sicherheitsgesetze, als den Hüter des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verwerfungsmonopol für verfassungswidrige Gesetze und das ist auch gut so. (...)

(...) Dazu gehört auch die Vermittlung der genannten Verfassungsgrundsätze. Sollten im Einzelfall die allgemeinen Erziehungsziele und die Grundsätze und Vorstellungen der Religionsgemeinschaften kollidieren, kann die Religionsfreiheit zugunsten dieser allgemeinen Erziehungsziele eingeschränkt werden. Somit wird die Wahrung unserer freiheitlichen, demokratischen und toleranten Werte- und Gesellschaftsordnung sichergestellt. (...)
(...) Die Unmittelbarkeit der Wahl ist in meinen Augen dagegen kompatibel mit dem Prinzip der Listenaufstellung durch die politischen Parteien. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Listenaufstellung vor der Wahl stattfindet und durch den Landeswahlleiter veröffentlicht wird. (...)