(...) Dies gilt auch, als postmortales Persönlichkeitsrecht, nach dem Tode eines Menschen fort. Hieraus verbietet es sich, Menschen zum Objekt zu machen, was zweifellos der Fall wäre, würden Arzneien aus toten Menschen hergestellt. (...)
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(...) Dem § 15 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung können Sie entnehmen, dass für Arzneimittel bereits eine Kennzeichnungspflicht besteht, die Ihnen eine umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel. Aus § 15 geht außerdem eine besondere Kennzeichnungspflicht für Produkte menschlicher Herkunft hervor. (...)
(...) Es handelt sich zudem um hochkomplexe Therapien, wie beispielsweise Gen- oder Zelltherapeutika , die nicht einfach mal so eben verabreicht oder verschrieben werden. Gängige Medikamente, die Sie in der Apotheke erwerben, sind synthetisch hergestellt und enthalten keine Zellen. (...)
(...) Alle, die sich diese Gedanken gemacht haben und sich aus freien Stücken dagegen entscheiden, legen ihr Veto ein und müssen nicht um ihre Organe fürchten. Es gibt somit keinen Zwang zur Organspende, aber einen Quasi-Zwang zur Information. Alle, denen es schlichtweg unwichtig ist, was mit ihnen nach ihrem Tod passiert und deswegen auch nicht aktiv einen Spenderausweis beantragen – all diese Menschen erhöhen die Chance auf das Weiterleben anderer Menschen. (...)
(...) Um es nochmal ganz klar zu sagen: Niemand wird gezwungen, sich als Organspender zu registrieren. Es wird lediglich der Zwang eingeführt sich mindestens einmal in seinem Leben mit dieser Frage zu beschäftigen. (...)
(...) Lassen Sie mich gleich vorwegnehmen: Ich persönlich bin eine Befürworterin der „Widerspruchslösung“, denn in Deutschland warten derzeit viel zu viele Menschen auf ein Spenderorgan und sterben leider viel zu früh, bevor sie die Chance auf eine lebensrettende Transplantation erhalten. (...)