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(...) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu unterbinden sowie sogenannter Schein-Selbstständigkeit von Personen, die durch ihre wirtschaftliche Abhängigkeit in prekäre Situationen gedrängt werden, entgegen zu wirken. (...) Die Bundesregierung plant Abgrenzungskriterien abhängiger Beschäftigung von anderen Vertragsformen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und will damit den Missbrauch von Werkverträgen an Drittfirmen sowie Schein-Selbstständigkeit gleichermaßen und mit denselben Kriterien unterbinden. (...)

(...) vielen Dank für Ihr Schreiben in dem Sie Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfs „zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ (AÜG) äußern. (...)

(...) wie Sie vielleicht gehört haben, hat die Bundesarbeitsministerin den Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet. Die neue Fassung des § 611a BGB geht auf einen Vorschlag der Arbeitsrichter zurück. Damit sind die wesentlichen Einwände gegen die zunächst vorgeschlagene Fassung erledigt. (...)

(...) Die Bundesregierung hat Abgrenzungskriterien im BGB formuliert und will damit den Missbrauch von Werkverträgen an Drittfirmen und Schein-Selbstständigkeit gleichermaßen mit denselben Kriterien verhindern. Ich meine aber, dass wird den unterschiedlichen Problemen nicht gerecht. (...)